Beauftragte für Chancengleichheit

Beauftragte für Chancengleichheit (BfC)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir freuen uns, für Sie da zu sein!
Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei folgenden Belangen und Themen:

  1. Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf.
  2. Frauenförderung und Verhinderung von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.
  3. Verbesserung der Zugangs- und Aufstiegschancen von Frauen.
  4. Sonstige allgemeine personelle sowie soziale und organisatorische Maßnahmen, die Auswirkungen auf die berufliche Situation von Frauen und Teilzeitbeschäftigte haben.


Sprechen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail:

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Ich freue mich auf Sie,

Claire Walsh

Definition und Aufgaben der BfC

Regelmäßige Amtszeit beträgt 5 Jahre

Die BfC ist der Dienststellenleitung unmittelbar zugeordnet.

Sie...
- hat ein unmittelbares Vortragsrecht (z.B. kein Dienstweg bei Fragen an Fachberaterin des RP)
- ist nicht an Weisungen gebunden
- ist genauso wie die Stellvertreterin zur Verschwiegenheit verpflichtet
- kann an regelmäßig stattfindenden Besprechungen der Dienststellenleitung (AL-Runde) teilnehmen
- ist keine Mutterschutz- oder Elternzeit- oder Pflegebeauftragte (kein gesetzl. Auftrag zur Beratung)

Übersicht über Beteiligungsrechte der BFC

- Stellenausschreibungen
- Einstellung / Beförderung (A 14)
- Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
- Sonstige allgemeine personelle sowie soziale und organisatorische Maßnahmen, soweit diese     Maßnahmen Auswirkungen auf die berufl. Situation von Frauen haben (z.B. Abordnungen, Pausenaufsicht,    Parkplätze, Projekttage, Stundenpläne, Vertretungsstunden)
- Ablehnung eines Antrages auf familien- oder pflegegerechte Arbeitszeit

 

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