Hinweise zur Rückreise aus Risikogebieten – Erklärung volljähriger Schülerinnen und Schüler bzw. Erklärung der Erziehungsberechtigten

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

die Corona-Verordnung Schule und die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne regeln die Voraussetzungen, die Schülerinnen und Schüler erfüllen müssen, um am regulären Schulunterricht nach den Sommerferien teilnehmen zu können.

Um diese Kriterien allen Familien bewusst zu machen und dadurch alle Beteiligten am Schulleben zu schützen, hat die Landesregierung verfügt, dass volljährige Schüler darüber eine „Erklärung volljähriger Schülerinnen und Schüler“ ausfüllen und unterschreiben müssen.

Eltern füllen für minderjährige Schülerinnen und Schüler eine entsprechende „Erklärung der Erziehungsberechtigten“ aus und unterschreiben diese.

Die Vordrucke finden Sie als Anlage zu diesem Schreiben jeweils als Link. Sie können sie auch vom Downloadbereich unserer Homepage (www.max-weber-schule.de) herunter laden.

Bitte drucken Sie das für Sie zutreffende zweiseitige Formular aus, füllen Sie es aus und geben Sie die Erklärung innerhalb der ersten Schulwoche beim Klassenlehrer ab. Schüler*innen, die das Dokument nicht drucken können, verständigen am ersten Schultag ihre Klassenlehrer*in.

Zugehörige Datenschutzhinweise und ein Merkblatt über ihre Rechte können Sie dem dritten Dokument „Datenschutzerklärung und Merkblatt Betroffenenrechte“ entnehmen.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Kühn
Schulleiter

pdfDatenschutzerklärung_Merkblatt Betroffenenrechte