Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir freuen uns, für Sie da zu sein!
Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei folgenden Belangen und Themen:
- Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf.
- Frauenförderung und Verhinderung von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.
- Verbesserung der Zugangs- und Aufstiegschancen von Frauen.
- Sonstige allgemeine personelle sowie soziale und organisatorische Maßnahmen, die Auswirkungen auf die berufliche Situation von Frauen und Teilzeitbeschäftigte haben.
Sprechen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail:
Wir freuen uns auf Sie,
Ihre Judith Krohn und Claire Walsh
Judith Krohn Claire Walsh
Definition und Aufgaben der BfC
Regelmäßige Amtszeit beträgt 5 Jahre
Die BfC ist der Dienststellenleitung unmittelbar zugeordnet.
Sie...
- hat ein unmittelbares Vortragsrecht (z.B. kein Dienstweg bei Fragen an Fachberaterin des RP)
- ist nicht an Weisungen gebunden
- ist genauso wie die Stellvertreterin zur Verschwiegenheit verpflichtet
- kann an regelmäßig stattfindenden Besprechungen der Dienststellenleitung (AL-Runde) teilnehmen
- ist keine Mutterschutz- oder Elternzeit- oder Pflegebeauftragte (kein gesetzl. Auftrag zur Beratung)
Übersicht über Beteiligungsrechte der BFC
- Stellenausschreibungen
- Einstellung / Beförderung (A 14)
- Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
- Sonstige allgemeine personelle sowie soziale und organisatorische Maßnahmen, soweit diese Maßnahmen Auswirkungen auf die berufl. Situation von Frauen haben (z.B. Abordnungen, Pausenaufsicht, Parkplätze, Projekttage, Stundenpläne, Vertretungsstunden)
- Ablehnung eines Antrages auf familien- oder pflegegerechte Arbeitszeit